SKYJACK FAQS
Bei Fragen zu aktuellen oder künftigen Ersatzteile-Bestellungen, wenden Sie sich bitte an unsere Ersatzteile-Abteilung, per E-Mail unter e-teile@skyjack.com, oder per Telefon unter der Nummer +49 (0) 2302 2026909.
Um ein Online-Konto anzulegen, wenden Sie sich bitte an unsere Ersatzteile-Abteilung, per E-Mail unter e-teile@skyjack.com, oder per Telefon unter der Nummer +49 (0) 2302 2026909.
Bitte rufen Sie techpub.skyjack.com auf und geben Sie in die Suchmaske die Modell- oder Seriennummer ein. Stellen Sie dabei sicher, dass Sie die korrekte Sprache und Region eingestellt haben.
Bitte besuchen Sie linamar.com/careers und sehen sich dort die offenen Stellen bei Skyjack an. Falls Sie dort keine geeignete Stelle finden, können Sie auch gern eine Initiativbewerbung einreichen.
Das primäre Fallschutzsystem auf der Plattform einer Scherenbühnen ist das Schutzgeländer; es bietet hinreichenden Insassen-Fallschutz.
Falls die Nutzer aufgrund von Vorgaben des Arbeitgebers oder einer Aufsichtsbehörde angehalten sind, eine Persönliche Absturzschutzausrüstung (PASA) zu tragen, empfiehlt Skyjack den Einsatz eines Fallschutzsystems. Damit wird ein Sturz über die Plattform hinaus verhindert, womit sich ein Auffangschutzsystem erübrigt.
Jegliche eingesetzte persönliche Schutzausrüstung muss den gültigen amtlichen Vorschriften entsprechen und muss im Einklang mit den Herstellerempfehlungen geprüft und verwendet werden.
Jegliche eingesetzte persönliche Schutzausrüstung darf ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und genehmigten Verankerungen auf der Arbeitsplattform der Hubarbeitsbühne befestigt werden.
Alle Insassen einer Hubarbeitsbühne des Typs Teleskopbühne (Gruppe B) müssen zu jeder Zeit eine Persönliche Absturzschutzausrüstung (PASA) tragen. Das primäre Fallschutzsystem auf der Hubarbeitsbühne ist das Schutzgeländer.
Benutzen Sie eine Persönliche Absturzschutzausrüstung mit einem kurzen Sicherungsgurt, um das Risiko eines Sturz von der Arbeitsplattform über das Schutzgeländer zu verhindern.
Jegliche persönliche Schutzausrüstung muss den gültigen amtlichen Vorschriften entsprechen und muss im Einklang mit den Herstellerempfehlungen geprüft und verwendet werden.
Jegliche persönliche Schutzausrüstung darf ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und genehmigten Verankerungen auf der Arbeitsplattform der Hubarbeitsbühne befestigt werden.
Bitte kontaktieren Sie Ihren regionalen Skyjack-Verkaufsvertreter. Sie finden ihn über unsere Website: Sales Representative Locator.
Nein. Wir sind ausschließlich Hersteller, und wir verkaufen unsere Maschinen direkt an Vermietunternehmen. Wenden Sie sich bitte an einen Vermieter in Ihrer Region und fragen Sie nach einem Skyjack-Gerät.
Wir versenden wöchentlich eine Liste aller aktuell in Nordamerika zum Kauf verfügbaren Skyjack-Maschinen. Wenden Sie sich bitte an skyjackusedequip@skyjack.com mit Anfragen nach Gebrauchtgeräten, oder registrieren Sie sich hier sign-up, wenn Sie unsere wöchentliche Liste erhalten möchten.
Der Lokale Bodendruck (LBD) ist ein Maß für den Druck, den die Arbeitsbühne auf die direkten Kontaktflächen mit dem Boden ausübt. Der Bodenbelag (Fliesen, Teppich usw.) muss eine höhere Belastung als die genannten Werten aushalten können.
Der Mittlere Bodendruck (MBD) ist ein Maß für die mittlere Belastung, die die Arbeitsbühne auf die gesamte Fläche direkt unterhalb ausübt. Die tragenden Bauteile der Standfläche (Träger usw.) müssen einer höheren Belastung als der oben genannten standhalten können.
Angaben zur Bodenbelastung finden Sie in der jeweiligen Bedienungsanleitung für Ihre Maschine.
Vertikalmast-Arbeitsbühnen können mit einem Gabelstabler seitlich angehoben werden. In der Bedienungsanleitung finden Sie die hierfür bestimmten Gabelstapler-Ansatz-/Hebepunkte.
Elektroscherenbühnen können zwar seitlich mit einem Gabelstabler angehoben werden, aber wir empfehlen dieses Vorgehen nicht. Verwenden Sie stattdessen die hierfür bestimmten Staplertaschen, die Sie in der in der Bedienungsanleitung finden.
Überprüfen Sie die zulässige Windgeschwindigkeit anhand der Schilder für die Tragfähigkeit der Arbeitsplattform an der Seite des Zugangs und an der Fußleiste vorn an der Hubarbeitsbühne. Bitte beachten Sie: Werksseitig zugelassene Zubehörteile oder Modifikationen können sich auf die zulässige Windgeschwindigkeit und Tragfähigkeit der Arbeitsplattform auswirken.
Ja! Sie finden die aktuell verfügbaren Modelle im shop.skyjack.com.
Ja, das tun wir! Wenden Sie sich bitte mit Spenden- oder Sponsoring-Anfragen oder mit Kampagnen-Ideen an engagement@skyjack.com.
Vorausgesetzt, dass alle Schutzgeländer an Ort und Stelle verbleiben und die Tragfähigkeit der Arbeitsplattform zu keinem Zeitpunkt überschritten wird, können bei einer Scherenbühne Materialien auch bei ausgefahrener Plattform zu- und abgeladen werden. Die Tragfähigkeit der Arbeitsplattform umfasst: Maximale Nennlast, maximale horizontale nominelle Belastbarkeit und maximale Windgeschwindigkeit. Bediener, die Ladevorgänge durchführen, sollten alle Belastungen und Ladungen berücksichtigen, die sich auf die Stabilität der Maschine auswirken können, oder die zu einer Überlast führen können. Bediener, die Ladevorgänge durchführen, sollten die Arbeitsgänge planen, bevor sie mit dem Be- und Entladen beginnen.
Skyjack-Teleskopbühnen und Teleskoplader sollten möglichst mit der Plattform oder dem Korb auf die niedrigste Position eingefahren abgestellt werden. Wenn dies nicht praktikabel ist, können Skyjack-Teleskopbühnen und Teleskoplader mit ausgefahrenem Hauptausleger abgestellt werden, vorausgesetzt diese Bedingungen sind erfüllt:
- Das Gerät muss sich in voll funktionsfähigem Zustand befinden, mit dem Hydrauliksystem in voller Funktionsfähigkeit und mit funktionierenden Lasthalteventilen für jeden Zylinder.
- Es darf sich keine Ladung auf der Arbeitsplattform oder dem Korb befinden.
- Das Gerät darf nicht bei Wind, Böen, oder strengen Witterungsverhältnissen im ausgefahrenen Zustand abgestellt werden.
- Die maximal zulässige Windgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Diese finden Sie auf dem Schild mit der maximalen Tragfähigkeit sowie in der Bedienungsanleitung für das jeweilige Modell und die Seriennummer eingetragen.
- Die Arbeitsplattform der Teleskopbühne muss leer sein und es dürfen keine Gegenstände am Geländer befestigt sein. Beim Teleskoplader dürfen sich am/im Korb keine Objekte befinden, die das Windprofil des ausgefahrenen Geräts vergrößern.
- Alle teleskopierbaren Abschnitte müssen vollkommen eingefahren sein.
- Alle Gelenkarme müssen vollkommen eingefahren sein.
- Die Geräte dürfen nicht in der Nähe von elektrischen Leitern bedient oder abgestellt werden.
Der Besitzer oder Mieter des Geräts sollte eine angemessene Risikoabwägung treffen in Bezug auf die abzustellenden Geräte und auf den jeweiligen Ort, wo sie abgestellt werden.